Hinweise nach § 18 ElektroG
Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe, die weder in die Umwelt noch in den Restmüll gehören. Als Vertreiber von Elektrogeräten sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie über die folgenden Punkte zu informieren:
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkumulatoren sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
3. Möglichkeiten der Rückgabe
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie bei den von den Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Als versandhandelsbasiertes Auktionshaus mit einer Lagerfläche für Elektrogeräte von unter 400 m² sind wir zur Rücknahme von Altgeräten nur in eingeschränktem Umfang verpflichtet. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der kommunalen Sammelstellen.
4. Datenschutz-Hinweis
Wir weisen Sie im Zusammenhang mit der Entsorgung von Altgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten eigenverantwortlich sind.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
